AGB / VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGENDER YNOT GMBH


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

1.2 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 BGB.

2. Angebote-Vertragsschluss


2.1 Wir sind berechtigt, Bestellungen innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme des in der Auftragserteilung liegenden Vertragsangebots erfolgt schriftlich.

2.2 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Angaben in unseren Angeboten oder sonstigen Vertragsunterlagen stellen keine Zusicherung von Eigenschaften und keine Garantie dar, es sei denn, dass sie ausdrücklich als solche bezeichnet und schriftlich vereinbart werden.

2.3 Probe- und Ansichtslieferungen werden in Rechnung gestellt, wenn sie nicht spätestens nach 15 Tagen frachtfrei bei uns eingegangen sind.

3. Preise-Zahlungsbedingungen


3.1 Die Preise beziehen sich auf den Zeitpunkt bei Vertragsabschluss.

3.2 Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis ohne jeden Abzug innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Der Verzugszins beträgt 8 Prozentpunkte über dem Basiszins, sofern wir nicht eine höhere Zinsbelastung nachweisen. Zahlungen sind ausnahmslos auf unser Konto bei der Volksbank Darmstadt Nr. 40329609 (BLZ 508 900 00)

oder bei der Sparkasse Darmstadt Nr. 20008571 (BLZ 508 501 50) zu leisten. Zahlungen an unsere Vertreter können nicht mit freiender Wirkung geleistet werden.

3.3 Der Verzugszins beträgt 8 Prozentpunkte über dem Basiszins, sofern wir nicht eine höhere Zinsbelastung nachweisen.

3.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Liefer- und Leistungszeit


4.1 Liefertermine oder -fristen gelten stets nur annähernd, wenn sie nicht schriftlich als verbindlich vereinbart sind.

4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wegen von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigen.

4.4 Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Besteller Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit unsererseits.

4.5 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Besteller nicht von Interesse.

4.6 Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

4.7 Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Besteller über.

5. Gefahrübergang


Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

6. Eigentumsvorbehalt


6.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Vorbehalt des Eigentums an den von uns gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen einschließlich Nebenforderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung.

6.2 Dem Besteller ist die Weiterveräußerung der unter Vorbehalt des Eigentums gelieferten Sachen im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs gestattet, sofern es sich nicht um Werbeartikel handelt, deren Weiterverkauf ausdrücklich durch gesonderte Vereinbarung untersagt wird. Forderungen gegen seine Abnahme aus Verkäufen unseres Vorbehaltseigentums tritt der Besteller in Höhe des von uns berechneten Preises an uns ab. Be- und Verarbeitung der von uns gelieferten Gegenstände erfolgt in unserem Auftrag und zwar unentgeltlich und ohne Verpflichtung für uns. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermengung der von uns gelieferten Gegenstände mit anderen Gegenständen erwerben wir Miteigentum an den entstehenden neuen Gegenständen im Verhältnis des Rechnungswerts der von uns gelieferten Gegenstände zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermengung. Die danach entstehenden Miteigentumsgegenstände gelten als Vorbehaltsgegenstände i.S.d. Abs. 1. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermengung, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Gegenstand im Rang des Rechnungswertes unseres Liefergegenstands und verwahrt diesen unentgeltlich für uns. Das dadurch entstehende Miteigentum gilt als Vorbehaltsgegenstand i.S.d. Abs. 1.

6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Besteller zur Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der gelieferten Sachen geltend nicht als Rücktritt vom Vertrag. Auf Verlangen hat uns der Besteller unverzüglich eine Aufstellung über die uns nach vorstehenden Bestimmungen abgetretenen Forderungen zu übersenden.

6.4 Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Besteller. Wir verpflichten uns, Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers unter Vorbehalt der Auswahl insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherung die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

7. Mängel

7.1 Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängel geliefert. Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte.

7.2 Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Besteller eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

7.3 Der Besteller muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

7.4 Im Falle einer Mitteilung des Bestellers, dass die Produkte einen Mangel aufweisen, verlangen wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten, dass: a) das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird; b) der Besteller das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und wir beim Besteller die Reparatur vornehmen. Falls der Besteller verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.

7.5 Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

7.6 Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

7.7 Ansprüche wegen Mängel gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu.

8. Haftung

8.1 Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

8.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Besteller gegen solche Schäden abzusichern.

8.3 Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von uns entstanden sind sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.4 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Gerichtsstand/Schlussbestimmungen

9.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

9.2 Soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Darmstadt ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

9.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

9.4 Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des Bestellers, soweit für die Vertragsabwicklung erforderlich, zu speichern, zu nutzen, zu übermitteln, zu verändern und zu löschen. Auf Verlangen des Bestellers geben wir dem Besteller Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten.